Anpassung Gebührentarif (GebT)

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
25.4.2024
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Anpassung Gebührentarif (GebT)

 

Der Gemeinderat Stallikon hat mit Beschluss vom 22. April 2024 Art. 44, 45, 46, 47, 49, 51, 55 sowie - auf Antrag der Schulpflege - Art. 75 des Gebührentarifs (GebT) angepasst.

 

Der Beschluss sowie die Anpassungen können während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, sowie auf www.stallikon.ch eingesehen werden.

 

Die Anpassungen treten am 1. Juni 2024 (Art. 44, 45, 46, 47, 49, 51, 55) bzw. am 1. August 2024 (Art. 75) in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden. Der angepasste Gebührentarif wird auf www.stallikon.ch (Systematische Rechtssammlung) veröffentlicht.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

26. April 2024

Gemeinderat Stallikon