Festsetzung Projekt "Ersatzbau der Dörflibrücke (Dörflistrasse)" gemäss § 15 Strassengesetz (StrG)
Festsetzung Strassenprojekt:
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG) sowie der öffentlichen Planauflage (§§ 16 und 17 StrG) hat der Gemeinderat Maschwanden mit Beschluss vom 19. November 2024 folgendes Projekt gemäss §15 StrG festgesetzt: Ersatzbau der Dörflibrücke (Dörflistrasse).
Bemerkungen Angaben zur Auflage:
Der entsprechende Beschluss sowie die Projektunterlagen liegen während 30 Tage, von der Publikation an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage der Gemeinde www.maschwanden.ch (unter Amtliche Publikationen) oder www.amtliche-nachrichten.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen. Das Projekt ist nicht ausgesteckt oder eingezeichnet.
Rechtliche Hinweise:
Gegen die Projektfestsetzung kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
22.11.2024
Gemeinderat Maschwanden