Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Harmonisierung der Baubegriffe
Betrifft
8910 Affoltern am Albis
Öffentliche Auflage
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 281 vom 3. Oktober 2023 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung in Sachen Harmonisierung der Baubegriffe zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet (§ 7 PBG).
Die Teilrevisionsunterlagen liegen vom 17. November 2023, während 60 Tagen bei der Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro K13, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, zu den ordentlichen Bürozeiten oder auf der Homepage der Stadt Affoltern am Albis zur Einsichtnahme auf:
- Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, dat. 16. August 2023
- Zonenplan, Änderungen (Zonenbezeichnung), dat. 16. August 2023
- Bau- und Zonenordnung, dat. 16. August 2023
Die synoptische Darstellung der Änderungen der Bau- und Zonenordnung und das Faktenblatt der Planpartner AG, Zürich, "Negative Voranwendungen der harmonisierten Baubegriffe" liegen informationshalber auf.
Beschluss/Verfügungsnummer: 281
Beschluss/Verfügungsdatum: 2023-10-03
Rechtliche Hinweise und Fristen
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Inhalt äussern. Die Eingaben sind der Stadt Affoltern am Albis, Abteilung Bau und Infrastruktur, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, bis zum 17. Januar 2024 einzureichen.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Alsdann stehen die Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 17.01.2024
Öffentliche Auflage (§ 7 Planungs- und Baugesetz)
Kontaktstelle
Stadt Affoltern am Albis
Abteilung Bau und Infrastruktur
Obere Bahnhofstrasse 7
8910 Affoltern am Albis