Verkehrsanordnung: Zeisenbergstrasse
Betrifft
8911 Rifferswil
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Dauer der Verkehrsanordnung
4. April 2023 bis zur Fertigstellung der Sanierung der Zeisenbergstrasse (voraussichtlich bis 30. Oktober 2024)
Verkehrsanordnung
Infolge Abrutschgefahr der Strasse gilt ein vorübergehendes allgemeines Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3.5 Tonnen auf der Zeisenbergstrasse, für den Abschnitt ab Höhe Zeisenbergstrasse 11 bis zur Einmündung in die Engelgasse in beide Fahrtrichtungen.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Verfügende Stelle
Gemeinde Rifferswil
Jonenbachstrasse 1
8911 Rifferswil
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.05.2023
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Statthalteramt Affoltern
Im Grund 15
8910 Affoltern