Vorübergehende Verkehrsanordnung: Zeisenbergstrasse

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
3.4.2023
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Verkehrsanordnung: Zeisenbergstrasse


Betrifft

8911 Rifferswil


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

4. April 2023 bis zur Fertigstellung der Sanierung der Zeisenbergstrasse (voraussichtlich bis 30. Oktober 2024)


Verkehrsanordnung

Infolge Abrutschgefahr der Strasse gilt ein vorübergehendes allgemeines Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3.5 Tonnen auf der Zeisenbergstrasse, für den Abschnitt ab Höhe Zeisenbergstrasse 11 bis zur Einmündung in die Engelgasse in beide Fahrtrichtungen.


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Verfügende Stelle

Gemeinde Rifferswil

Jonenbachstrasse 1

8911 Rifferswil


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.05.2023
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Statthalteramt Affoltern

Im Grund 15

8910 Affoltern