Verkehrsanordnung: Bucheneggstrasse
Betrifft
8143 Stallikon, Adliswil und Langnau am Albis
Dauernde Verkehrsanordnung
Unter Einbezug der Baudirektion des Kantons Zürich, der Stadt Adliswil und den Gemeinden Stallikon und Langnau a.A. hat die Kantonspolizei Zürich, um die Bevölkerung vor übermässiger Lärmbelastung (Motorenlärm) zu schützen und die Unfallhäufigkeit weiter zu senken, die allgemeine Ausserortshöchstgeschwindigkeit von 80 km/h, auf der Bucheneggstrassen zwischen den Weilern Tägerst und Vorderbuchenegg (Gemeinde Stallikon) und weiter auf der Bucheneggstrasse Richtung Adliswil auf einer Länge von ca. 2 Km und ca. 2.9 Km (davon ca. 180m auf dem Gebiet der Gemeinde Langnau a.A.) auf 60 km/h beschränkt.
Verfügende Stelle
Kantonspolizei des Kantons Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14.11.2022
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach 8090 Zürich