Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2023
- Genehmigung der Jahresrechnung 2022
- Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 385'415 für die Umsetzung des Verkehrskonzepts Chratz, unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags, wonach nur 2 statt 6 Ladestationen vorgesehen werden.
Die Jahresrechnung kann ab 8. Juni 2023 auf unserer Homepage www.hausen.ch heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können - von der Veröffentlichung an gerechnet - schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
– innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung, sofern sie in der Versammlung gerügt wurden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
– innert 30 Tagen Rekurs wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2023 liegt in der Einwohnerkontrolle, Gemeindehaus, zur Einsicht auf.
Hausen am Albis, 13. Juni 2023
Der Gemeinderat