Anpassung Gebührentarif (GebT)

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
2.3.2023
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Anpassung Gebührentarif (GebT)

 

Der Gemeinderat Stallikon hat am 27. Februar 2023 Art. 11bis, Art. 33, Art. 41, Art. 65, Art. 74 und Art. 76 des Gebührentarifs (GebT) angepasst.

 

Der Beschluss sowie die Anpassungen können während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, sowie auf www.stallikon.ch eingesehen werden.

 

Die Anpassungen treten am 1. April 2023 (Art. 11bis, Art. 33, Art. 41, Art. 65) bzw. am 1. August 2023 (Art. 74 und 76) in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden. Der angepasste Gebührentarif wird auf www.stallikon.ch (Systematische Rechtssammlung) veröffentlicht.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

3. März 2023
Gemeinderat Stallikon