Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A für die Amtsdauer 2022-2026

Veröffentlicht von
Wettswil am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
12.12.2022
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Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A für die Amtsdauer 2022-2026

Auf die Wahlanordnung vom 7. Oktober 2022 ist dem Gemeinderat Wettswil a.A. als wahlleitende Behörde folgende gültige Kandidatur für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A. für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 vorgeschlagen worden:

 

  1. Poser Marijke, 1977, Lehrerin, Weiherbrünneliweg 2, 8907 Wettswil a.A., neu

 

Nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 Kirchgemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt. Der Gemeinderat Wettswil a.A. als wahlleitende Behörde beschliesst:

 

  1. Als Mitglied der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A. für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 als gewählt erklärt, wird:
  • Poser Marijke, 1977, Lehrerin, Weiherbrünneliweg 2, 8907 Wettswil a.A., neu

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern a.A., Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Wettswil a.A., 13. Dezember 2022

 

Gemeinderat Wettswil a.A.