Amtliche Publikation

Hundesteuer 2020

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Allgemeinverfügung
Veröffentlicht am
10.10.2019
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Gestützt auf das kantonale Hundegesetz und die dazugehörende Verordnung hat der Gemeinderat Rifferswil am 1.10.2019 die für das Jahr 2020 pro Hund zu entrichtende Abgabe wie folgt festgesetzt:



- CHF 150 (Gde. CHF 120 und Kt. CHF 30)


- CHF  20 (Anmeldung einmalig)



Die verspätete Anmeldung (Hund älter als 6 Mte.) kostet zusätzlich CHF 40.



Muss das Gemeindeverwaltungspersonal die Mitteilung bei der AMICUS machen, wird der für das Tier verantwortlichen Person max. CHF 150 in Rechnung gestellt.


 

Der gemeinderätliche Entscheid liegt in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Publikationsdatum an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


 


Rifferswil, 4.10.2019


 


Gemeindeverwaltung Rifferswil