Tarifordnung zur Verordnung über die Wasserversorgung (KRS 730.12) – Totalrevision – Genehmigung und Inkraftsetzung
Mit GRB-Nr. 141 vom 4. September 2023 hat der Gemeinderat gestützt auf § 29 Wasserwirtschaftsgesetz (WWG) den Gebührentarif erlassen und auf den 1. Januar 2024 die Verordnung in Kraft gesetzt. Der Beschluss sowie die Tarifordnung zur Verordnung über die Wasserversorgung (TO VWVO) der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. stehen unter www.amtliche-nachrichten.ch/wettswil zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Die Tarifordnung vom 1. Januar 2023 sowie alle dieser Tarifordnung widersprüchlichen Bestimmungen werden auf diesen Zeitpunkt hin aufgehoben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Wettswil a.A., 15. September 2023
Gemeinderat Wettswil a.A.