Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das
gesamte Gemeindegebiet Obfelden
Mit Präsididalverfügung vom 27. Juli 2022 wurde – als Ergänzung zum
kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 20. Juli 2022 – ein
allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte
Gemeindegebiet von Obfelden erlassen.
Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in
Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf
Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.
Das Verbot gilt ab 29. Juli 2022 bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des
kantonalen Verbotes.
Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet.
Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen,
um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Der Beschluss kann auf der Gemeindewebsite www.obfelden.ch bezogen werden.
Gegen diese Verfügung kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen
Obfelden, 27. Juli 2022
Gemeinderat Obfelden