Gemeinde Rifferswil: Instandsetzung Albisstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Hausmatte
Öffentliche Planauflage
Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG),
Mitwirkung der Bevölkerung
Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:
Projektbezeichnung:
Gemeinde Rifferswil: Instandsetzung Albisstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Hausmatte
Bemerkungen zum Projekt:
Die Albisstrasse wird im Abschnitt km 2.400 bis km 3.000 instandgesetzt und die Bushaltestelle Hausmatte hindernisfrei ausgebaut. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird der Knoten Albis-/ Jonental-/ Jonenbachstrasse optimiert.
Durchführende Stelle:
Tiefbauamt Kanton Zürich
Rechtliche Hinweise und Fristen:
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen von heute an in der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil zur Einsicht auf.
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.tiefbauamt.zh.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle (Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich) erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt können innert 30 Tagen, somit bis 20. September 2021, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Rifferswil zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, eingereicht werden.
Gemeinderat Rifferswil
20. August 2021