Ersatzwahl von einem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 bis 2026 - Anordnung 3. Wahlgang
In Anwendung von § 84 des Gesetzes über die politischen Rechte wird für die nicht besetzte Stelle folgender Behörde ein 3. Wahlgang angeordnet:
- ein Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege
Der 3. Wahlgang findet am Sonntag, 22. Oktober 2023 statt. Die Stimmberechtigten erhalten einen leeren Wahlzettel.
Wahlvorschläge sind bis zum 25. August 2023, 12.00 Uhr bei der Kirchenpflege Obfelden, Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, einzureichen. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Innerhalb der zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, erhältlich oder können unter www.obfelden.ch - Rubrik: Politik / Abstimmungen & Wahlen heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Obfelden, 7. Juli 2023
Gemeinderat Obfelden