Unterschutzstellung Wohnobjekt Hauserstr. 2
Betrifft
8911 Rifferswil
Unterschutzstellung
Der Gemeinderat Rifferswil hat mit Beschluss vom 26.1.2021 das Wohnhaus mit der Geb. Vers.-Nr. 38 auf dem Grundst. Kat.-Nr. 2063 an der Hauserstr. 2 in Oberrifferswil, gestützt auf § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu einem kommunalen Schutzobjekt erklärt und mit einem Vertrag gem. § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt.
Einsichtnahme
Die relevanten Unterlagen liegen ab heute während der Dauer von 30 Tagen in der Gemeindekanzlei, Jonenbachstr. 1, 8911 Rifferswil, zur Einsichtnahme auf.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des kantonalen Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rifferswil, 5.2.2021
Gemeinderat Rifferswil
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 8.3.2021
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.