Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Stallikon - Öffentliche Auflage

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
17.8.2023
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Nutzungsplanung: Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Stallikon - Öffentliche Auflage


Betrifft

8143 Stallikon


Öffentliche Auflage


Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.


Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Stallikon den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 111 vom 3. Juli 2023 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.


Beschluss/Verfügungsnummer: 111

Beschluss/Verfügungsdatum: 2023-07-03


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Stallikon die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 18. August 2023 bis zum 17. Oktober 2023 während 60 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Stallikon, Reppischtalstrasse 53, Stallikon (Schalter Einwohnerkontrolle) während den Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf www.stallikon.ch aufgeschaltet. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.


Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 17. Oktober 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeindeverwaltung Stallikon, Tiefbauamt, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, eingereicht werden.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17.10.2023


Kontaktstelle

Gemeinde Stallikon

Tiefbauamt

Reppischtalstrasse 53

8143 Stallikon