Teilrevision Nutzungsplanung, öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Obfelden hat an seiner Sitzung vom 13. September 2022 (GRB Nr. 134/2022) die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung, umfassend die Bestimmungen und den Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV, für die öffentliche Auflage und Mitwirkung nach § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet.
Die öffentliche Auflage findet während 60 Tagen vom 18. Oktober 2022 bis 19. Dezember 2022 statt. Die Unterlagen können während dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Gemeinde, www.obfelden.ch, aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen zu den Inhalten äussern. Schriftliche Einwendungen sind bis 19. Dezember 2022 (Poststempel) an den Gemeinderat, Betreff: Teilrevision Nutzungsplanung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die Einwendungen wird gesamthaft im Rahmen des Festsetzungsverfahrens entschieden (§ 7 PBG).
18. Oktober 2022
Gemeinderat Obfelden