Festlegung Gewässerraum Lindenbach

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
15.2.2024
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Nutzungsplanung: Festlegung des Gewässerraums am kommunalen Gewässer Lindenbach im Siedlungsgebiet der Gemeinde Obfelden.


Betrifft

8912 Obfelden


Öffentliche Auflage


Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.


Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Obfelden den Gewässerraum am kommunalen Gewässer Lindenbach im Siedlungsgebiet im Bereich Teufigraben bis Räschstrasse erarbeitet.



Rechtliche Hinweise


Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Obfelden die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 16.02.2024 bis zum 16.04.2024 während 60 Tagen bei der Gemeinde Obfelden (Einwohnerkontrolle) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.


Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 16.04.2024 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.


Kontaktstelle

Gemeinde Obfelden, Tiefbauamt, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden