Bauprojekt: Stockacher 1, Mettmenstetten
Bauherrschaft
Ulrich + Karin Stauffacher
Stockacher 1
8932 Mettmenstetten
Projektverfasser
Strüby Konzept AG
Steinbislin 2
6423 Seewen SZ
Projekt
Abbruch/Neubau Einfamilienhaus, Vers.-Nr. 530
Stockacher 1
8932 Mettmenstetten
Katasterinformationen
Grundstück-Nr.: 4441
Zone: Landwirtschaftszone
Rechtliche Hinweise und Fristen
Ort der Planauflage
Gemeinde Mettmenstetten
Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
Rechtsmittelfrist
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 28.03.2024
Kommunale Bauprojekte haben eine Rechtsmittelfrist von 20 Tagen.