Gebührentarif Revision
Der Gemeinderat Wettswil a.A. hat mit GRB-Nr. 164 vom 23. Oktober 2023, gestützt auf Art. 5 der Gebührenverordnung der Gemeinde Wettswil a.A. vom 11. Juni 2018, den Gebührentarif überarbeitet.
Der revidierte Gebührentarif tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Der Beschluss sowie der revidierte Gebührentarif stehen unter www.amtliche-nachrichten.ch zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
8907 Wettswil a.A., 27. Oktober 2023
Gemeinderat Wettswil a.A.