Entlassung aus dem kommunalen Inventar, Atrium-4-Siedlung Massholderenstrasse in Sellenbüren (Gemeinde Stallikon), Assek. Nrn. 697 - 724

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
29.8.2024
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Entlassung aus dem kommunalen Inventar, Atrium-4-Siedlung an der Massholderenstrasse in Sellenbüren (Gemeinde Stallikon), Vers. Nrn. 697 - 724


Betrifft

8143 Stallikon


Angaben zur Meldung


Mit Beschluss vom 19. August 2024 hat der Gemeinderat Stallikon die Atrium-4-Siedlung an der Massholderenstrasse in Sellenbüren (Gemeinde Stallikon), Assek. Nrn. 697 - 724 aus dem kommunalen Inventar der schutzwürdigen Gebäude entlassen.


Einsichtnahme

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30.09.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Bauamt Stallikon

Reppischtalstrasse 53

8143 Stallikon