Entlassung aus dem kommunalen Inventar, Atrium-4-Siedlung an der Massholderenstrasse in Sellenbüren (Gemeinde Stallikon), Vers. Nrn. 697 - 724
Betrifft
8143 Stallikon
Angaben zur Meldung
Mit Beschluss vom 19. August 2024 hat der Gemeinderat Stallikon die Atrium-4-Siedlung an der Massholderenstrasse in Sellenbüren (Gemeinde Stallikon), Assek. Nrn. 697 - 724 aus dem kommunalen Inventar der schutzwürdigen Gebäude entlassen.
Einsichtnahme
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30.09.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Bauamt Stallikon
Reppischtalstrasse 53
8143 Stallikon