Provisorische Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Sekundarschulpflege der Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis / Aeust am Albis

Veröffentlicht von
Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis / Aeugst am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
7.10.2024
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Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege der Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis / Aeugst am Albis für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 23. August 2024 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege der Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis / Aeugst am Albis innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

 

Name, Vorname

Geburts-jahr

Adresse

 

Beruf

 

Parteizu-gehörikeit
Waldmeier Christoph 1968 Schwandenrain 8b, 8910 Affoltern am Albis Pädagogischer Mitarbeiter & Coach parteilos

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 15. Oktober 2024, 11.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Stadtkanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [VPR]).

 

Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Stadt Affoltern am Albis oder in der Gemeinde Aeugst am Albis hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). 

 

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann der Rufname angegeben werden.

 

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Affoltern am Albis oder der Gemeinde Aeugst am Albis unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Formulare sind auf der Homepage www.stadtaffoltern.ch oder unter der Telefonnummer 044 762 56 32 erhältlich.

 

Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet der 1. Wahlgang am Sonntag, 9. Februar 2025 statt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

8. Oktober 2024 
Stadtrat Affoltern am Albis

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