Wahlerklärung für die stille Ersatzwahl eines Mitgliedes der Sekundarschulpflege der Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis / Aeugst am Albis für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026
Auf die Wahlanordnung vom 23. August 2024 ist dem Stadtrat Affoltern am Albis Waldmeier Christoph als Mitglied gültig vorgeschlagen worden. In der siebentägigen Nachfrist wurde dieser eine Wahlvorschlag nicht geändert oder zurückgezogen. Es kamen auch keine neuen Wahlvorschläge hinzu. Die vorläufig vorgeschlagene stimmt damit mit der definitiv vorgeschlagenen Person überein. In Anwendung von § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Der Stadtrat erklärt
Waldmeier Christoph, 1968, Schwandenrain 8b, 8910 Affoltern am Albis, Pädagogischer Mitarbeiter & Coach, parteilos
als Mitglied der Sekundarschulpflege der Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis / Aeugst am Albis für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 für gewählt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
1. November 2024
Stadtrat Affoltern am Albis