Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 bis 2026
Provisorische Wahlvorschläge
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 18. Juni 2024 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden.
Als Mitglied:
Dietre Yves (m) | 1985 | Raihaltenstrasse 77 | Beteiligungsmanager | FDP |
Dolder Jürg (m) | 1961 | Muristrasse 9 | Treuhänder | parteilos |
Egger Michael (m) | 1973 | Im Bächler 17 | Leiter Verkauf | SP |
Geiser Adrian (m) | 1975 | Winkelstrasse 37 | Safety Officer | parteilos |
Stettler Gabriela (w) | 1986 | Steigstrasse 2 | Coiffeuse | parteilos |
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 16. August 2024, 11:30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte).
Als Mitglied vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden bezogen werden oder unter www.obfelden.ch Rubrik: Politik/Abstimmungen & Wahlen heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8912 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Obfelden, 9. August 2024
Gemeinderat Obfelden