Verkehrsanordnung: Muristrasse - Abschnitt Zufahrt Restaurant Reussbrücke und Reussbrücke
Betrifft
8913 Ottenbach
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Dauer der Verkehrsanordnung
Freitag, 09.08.2024, 10.00 Uhr bis Montag, 12.08.2024, 05.00 Uhr
Verkehrsanordnung
Für die Dauer der Schweizer Meisterschaft der Pontoniere 2024 und den damit verbundenen Auf- und Abräumarbeiten gilt für die Muristrasse Abschnitt Zufahrt Restaurant Reussbrücke bis und mit Reussbrücke ein allgemeines Fahrverbot. Davon ausgenommen sind Rettungsfahrzeuge sowie notwendige Fahrten im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Die Zufahrt zum Restaurant Reussbrücke ist für Gäste gestattet.
Verkehrsumleitung
Die Umleitung über Merenschwand / Rickenbach ist signalisiert.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 15.08.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Kantonspolizei Zürich, Verkehrspolizei-Spezialabteilung