Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Näfenhäuser 20, 8926 Kappel am Albis
Betrifft
8926 Kappel am Albis
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Kappel am Albis hat am 10. Juni 2024 den Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Kappel am Albis und den Eigentümern, Sandra und Martin Gallmann, für die Liegenschaft Inv.-Nr. 44, Vers.-Nr. 462 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 722, Näfenhäuser 20, 8926 Kappel am Albis genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeinde Kappel am Albis zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,
schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung
einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 29.07.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.