Urnenabstimmungen vom 15. Mai 2022
Am 27. März 2022 konnten beim Gemeinderat alle fünf Sitze besetzt werden. Für das Präsidium des Gemeinderates wurde das absolute Mehr nicht erreicht.
In Anwendung von § 84 GPR wird für das nicht besetzte Präsidium im Gemeinderat ein 2. Wahlgang angeordnet.
Der 2. Wahlgang findet am 15. Mai 2022 statt. Die Stimmberechtigten erhalten einen leeren Wahlzettel ohne Beiblatt.
Im Grundsatz wählbar ist jedes am 27. März 2022 gewählte Mitglied des Gemeinderates.
Auf Anfrage stellen sich für das Präsidium die folgenden Kandidaten zur Wahl:
- Bachmann Christian (m), 1968, Informatiker, Sagiweg 5
- Humbel Ernst (m), 1967, Landwirt, Wolserstrasse 51
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
05.04.2022
Gemeinderat Maschwanden