Amtliche Publikation

Anordnung Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer (2022-2026)

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
3.1.2024
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Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer (2022-2026)

Für den aus der Kirchenpflege zurücktretenden Walter von Siebenthal ist ein Kandidat/in für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 zu wählen.

 

In Anwendung von Art. 6 der Kirchenordnung der reformierten Kirche Knonau sowie § 45 und § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können bis spätestens 13.02.2024 Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede evangelisch-reformierte Person, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Knonau hat. Die Kandidaten/innen müssen mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Parteizugehörigkeit, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei Knonau (wahlleitende Behörde), Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, einzureichen.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten evangelisch-reformierten Personen der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist vom 13.02.2024 veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Die Vorgeschlagenen werden als gewählt erklärt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.

 

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt. Der erste Wahlgang wird auf den nächst möglichen ordentlichen Abstimmungstermin, den 9. Juni 2024 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am darauffolgenden offiziellen Abstimmungstermin, dem 22. September 2024 statt.

 

Die Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau oder auf der Gemeindewebseite (www.knonau.ch/Politik/ Abstimmungen & Wahlen) erhältlich.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, c/o Martin Billeter Präsident, Püntenstrasse 6, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Im Auftrag der reformierten Kirche Knonau

 

Gemeinderat Knonau

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