Gebührenfestsetzung 2021

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
23.11.2020
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Festsetzung von Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren

per 01. Januar 2021

Der Gemeinrat Knonau setzt die die Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren per 01. Januar 2021 wie folgt fest:

 

Wasser-Verbrauchsgebühren

 

Die Wassergebühren bleiben mit einem Verbrauchstarif von CHF 0.50 pro/m³ (exkl. MwSt.) unverändert. Die Grundgebühr entspricht der Grösse des Wasserzählers (Nennleistung Qmax pro m³/h) CHF 10.00 (exkl. MwSt.).

 

Effektiv Wasserzähler Nennleistung Qmax m³/h               

 

5 m³ CHF 50.00 / 7 m³ CHF 70.00 / 10 m³ CHF 100.00 / 20 m³ CHF 200.00

 

Abwasser Verbrauchsgebühren

 

Die Abwasserbeseitigungsgebühren bleiben bei einem Verbrauchstarif von CHF 1.50 pro m³ (exkl. MwSt.) unverändert. Die Grundgebühr pro angeschlossenes Grundstück ergibt sich aufgrund der gewichteten Grundstückfläche pro Quadratmetern, gemäss Ziffer 22 der Siedlungsentwässerungsverordnung vom 03. Dezember 2013. Die Grundgebühr pro m³ wird auf CHF 0.05 (exkl. MwSt.) angesetzt.

 

Kehrichtgrundgebühren

 

Die Kehrichtgrundgebühren bleiben unverändert bei CHF 80.00 (exkl. MwSt.) pro Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaftsbetrieb.

 

Sämtliche genannten Gebühren sind der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt.

(Wassergebühren mit 2.5%, Abwasser- und Kehrichtgebühren mit 7.7%)

 

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.

 

24. November 2020

Gemeinderat Knonau