Festsetzung von Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren
per 01. Januar 2021
Der Gemeinrat Knonau setzt die die Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgebühren per 01. Januar 2021 wie folgt fest:
Wasser-Verbrauchsgebühren
Die Wassergebühren bleiben mit einem Verbrauchstarif von CHF 0.50 pro/m³ (exkl. MwSt.) unverändert. Die Grundgebühr entspricht der Grösse des Wasserzählers (Nennleistung Qmax pro m³/h) CHF 10.00 (exkl. MwSt.).
Effektiv Wasserzähler Nennleistung Qmax m³/h
5 m³ CHF 50.00 / 7 m³ CHF 70.00 / 10 m³ CHF 100.00 / 20 m³ CHF 200.00
Abwasser Verbrauchsgebühren
Die Abwasserbeseitigungsgebühren bleiben bei einem Verbrauchstarif von CHF 1.50 pro m³ (exkl. MwSt.) unverändert. Die Grundgebühr pro angeschlossenes Grundstück ergibt sich aufgrund der gewichteten Grundstückfläche pro Quadratmetern, gemäss Ziffer 22 der Siedlungsentwässerungsverordnung vom 03. Dezember 2013. Die Grundgebühr pro m³ wird auf CHF 0.05 (exkl. MwSt.) angesetzt.
Kehrichtgrundgebühren
Die Kehrichtgrundgebühren bleiben unverändert bei CHF 80.00 (exkl. MwSt.) pro Haushalt, Gewerbe und Landwirtschaftsbetrieb.
Sämtliche genannten Gebühren sind der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt.
(Wassergebühren mit 2.5%, Abwasser- und Kehrichtgebühren mit 7.7%)
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung angerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.
24. November 2020
Gemeinderat Knonau