Bauprojekt Gemeinde Mettmenstetten - Umnutzung, Erspachstrasse 1

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Kommunales Bauprojekt
Veröffentlicht am
1.2.2024
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Bauprojekt: Erspachstrasse 1, Mettmenstetten


Bauherrschaft

Gemeinde Mettmenstetten

Albisstrasse 2

8932 Mettmenstetten


Projekt

Umnutzung Erdgeschoss/Obergeschoss zu Wohnraum für provisorische Asylunterkunft, Vers.-Nr. 842


Erspachstrasse 1

8932 Mettmenstetten


Katasterinformationen

Grundstück-Nr.: 2741

Zone: Zentrumszone


Rechtliche Hinweise und Fristen


Ort der Planauflage

Gemeinde Mettmenstetten


Rechtliche Hinweise

Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.

Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).


Rechtsmittelfrist

Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 22.02.2024
Kommunale Bauprojekte haben eine Rechtsmittelfrist von 20 Tagen.