Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Trinkwasserfassungen Strässler (Grundwasserrecht c 20-7) Kappel am Albis
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2024-0225 vom 28. August 2024 die mit Beschluss des Gemeinderates Kappel am Albis vom 10. Juni 2024 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Strässler und das entsprechende Reglement genehmigt.
Angaben zur Auflage
Die Akten können vom 29. Oktober 2024 bis 28. November 2024 auf der Gemeindekanzlei Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, eingesehen werden. Für die Einsicht der Akten ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten bitten wir Sie einen Termin mit der Gemeindeverwaltung zu vereinbaren.
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.11.2024
Kontaktstelle
Gemeinde Kappel a.A.
Lindenfeld 2a
8926 Kappel am Albis