Beschluss der Schulgemeindeversammlung vom 3. Juni 2021
- Jahresrechnung 2020 - Genehmigung
Rechtsmittelbelbelehrung
Gegen den Beschluss der Schulgemeindeversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
8. Juni 2021
Sekundarschulpflege
Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten