Amtliche Publikation

Ersatzwahl für ein Mitglied der reformierten Kirchenpflege Knonau für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022; Publikation provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung der 2. Frist Amtliche Publikation vom 22. Juli 2021

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
21.7.2021
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Ersatzwahl für ein Mitglied der reformierten Kirchenpflege Knonau für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022;

Publikation provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung der 2. Frist

 

Amtliche Publikation vom 22. Juli 2021

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 10. Juni 2021 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der reformierten Kirchenpflege Knonau innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

 

Name Vorname 

Jahrg.

Beruf

Adresse

1. Dobler Fabienne

1983

Krankenschwester

Uttenbergstrasse 29b, Knonau

 

In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 29. Juli 2021, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden kann oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Knonau (wahlleitende Behörde) Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, eingereicht werden können.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in Knonau hat und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Knonau angehört, das 18. Altersjahr vollendet hat sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt. Die vorgeschlagene Person muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Heimatort und genauer Adresse auf dem Wahlvorschlag aufgeführt werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Mitgliedern der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Knonau, die in der politischen Gemeinde Knonau Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet haben sowie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen, mit Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer Adresse, eigenhändig unterzeichnet sein. Diese Stimmberechtigten können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Der Gemeinderat Knonau erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.

 

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 26. September 2021, eine Urnenwahl durchgeführt.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, erhältlich und auf der Homepage der Gemeinde Knonau aufgeschaltet.

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, Präsident, Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

22. Juli 2021

 

Gemeinderat Knonau

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