Anordnung 2. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 - 2026 vom
15. Mai 2022 und Ansetzung der 7-tägigen Frist für die Aufnahme auf das Beiblatt
Publikation vom Montag, 28. März 2022
Der Gemeinderat Knonau hat mit Beschluss vom 31. August 2021 den 2. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 – 2026 auf den Sonntag,
15. Mai 2022 angeordnet.
Für die Behörden der Rechnungsprüfungskommission sowie der evangelisch-reformierten Kirchenpflege haben sich weniger Kandidaten zur Verfügung gestellt als freie Sitze zu besetzen waren. Auch hat bei der Rechnungsprüfungskommission kein Mitglied im 1. Wahlgang das absolute Mehr für das Präsidium erreicht. Deshalb muss ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden für
- zwei Mitglieder und das Präsidium der Rechnungsprüfungskommission
- ein Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege
Der 2. Wahlgang findet am 15. Mai 2022 statt.
Wahlverfahren:
Gemäss § 84 lit. b des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird beim zweiten Wahlgang ein leerer Wahlzettel verwendet. In Anwendung von Art. 6 und 7 der Gemeindeordnung und § 31 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) wird für das Wahlverfahren ein Beiblatt beigelegt.
Auf dem jeweiligen Beiblatt können sich stimmberechtigte Personen aufführen lassen, welche sich für die Rechnungsprüfungskommission oder die evangelisch-reformierte Kirchenpflege wählen lassen möchten.
Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, melden sich bis spätestens am 4. April 2022 schriftlich beim Gemeinderat Knonau, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren und teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat., angegeben werden.
Anmerkung: Formulare sind auf der Homepage www.knonau.ch oder am Schalter der Gemeindekanzlei erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Rekursinstanz für die evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist die Bezirkskirchenpflege Affoltern, Präsident Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten.
Knonau, 28. März 2022
GEMEINDERAT KNONAU