Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für die restliche Amtsdauer (2018 - 2022)

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
10.12.2020
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Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022, provisorische Wahlvorschläge

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 27. Oktober 2020 sind für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022 innert festgesetzter Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

 

Name Vorname (Rufname)

Jahrg.

Beruf

Adresse

Bickel Claudia

1978

Kaufmännische Angestellte

Schlossmattstrasse 20

Weber Martin

1968

Lehrer, Berufsbildung & Höhere Fachschule

Bülstrasse 13

Beltrami Eduardo

1962

Verkäufer

Sagistrasse 1

 

In Anwendung von Art. 8 der Politischen Gemeinde Knonau und von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis spätestens am 18. Dezember 2020 können die Vorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, eingereicht werden. Formulare sind auf der Gemeindehomepage oder unter der Telefonnummer 044 768 50 51 erhältich.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

 

Der Gemeinderat, als wahlleitende Behörde, erklärt den/die Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für deine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 7. März 2021 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel und einem Beiblatt durchgeführt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

11. Dezember 2020

Gemeinderat Knonau