Ersatzwahl für ein Mitglied der reformierten Kirchenpflege Knonau für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022
(Wahlerklärung)
Amtliche Publikation vom 3. August 2021
Auf die Wahlausschreibung vom 10. Juni 2021 ist dem Gemeinderat Knonau (wahlleitende Behörde) Frau Fabienne Dobler als gültige Kandidatur vorgeschlagen worden. Nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Der Gemeinderat Knonau beschliesst:
1. Als Mitglied der reformierten Kirchenpflege Knonau wird für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 als gewählt erklärt:
Name Vorname |
Jahrg. |
Beruf |
Adresse |
Dobler Fabienne |
1983 |
Krankenschwester |
Uttenbergstrasse 29b, Knonau |
2. Gegen diese Wahlerklärung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, Präsident, Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
3. August 2021
Gemeinderat Knonau