Genehmigung Schutzvertrag Liegenschaft Bachweg 4, Vers.-Nr. 446, 8934 Knonau
Betrifft
8934 Knonau
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Knonau hat am 9. Mai 2023 folgendes beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen der p-4 AG, 6300 Zug, vertreten durch Herrn Philipp Peikert und Herrn Olivier Widmer sowie der Gemeinde Knonau, vertreten durch den Gemeinderat, betreffend die Unterschutzstellung der Liegenschaft Bachweg 4, Vers.-Nr. 446,
Kat.-Nr. 897, 8934 Knonau, wird genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss und der verwaltungsrechtliche Vertrag liegen ab dem
12. Mai 2023 für die Dauer der Rekursfrist während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Stampfistrasse 1,
8934 Knonau, zur Einsichtnahme auf.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 12.06.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Gemeindeverwaltung Knonau
Stampfistrasse 1
8934 Knonau