Festsetzung der Parkkartengebühren per
1. Januar 2025 der Gemeinde Knonau
Am 27. Juni 2024 hat die Gemeindeversammlung die neue Parkierungsverordnung und deren Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 genehmigt.
Die Verordnung regelt das Parkieren und die Beschränkung der Parkzeit sowie die Gebührenfestlegung für das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund und allgemein zugänglichen Parkplätzen in der Gemeinde Knonau. Die Gebühren für die Parkkarten werden jährlich überprüft und können jeweils per 1. Januar durch den Gemeinderat angepasst werden.
Gebühren
Die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
- Jahresgebühr (365 Tage) CHF 400.00
- Monatsgebühr (30 Tage) CHF 40.00
- Tagesgebühr (24 h) CHF 5.00
- Bearbeitungsgebühr bei Rückgabe der Parkkarte CHF 20.00
Die Parkierungsverordnung vom 27. Juni 2024 und der Gemeinderatsbeschluss vom 1. Oktober 2024 über die Genehmigung des Anhangs zur Parkierungsverordnung sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Knonau, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
10. Dezember 2024
Gemeinderat Knonau