Reglemente und Verordnungen
Die Schulpflege der Gemeinde Knonau hat mit dem Beschluss vom 11. Mai 2021 die bestehenden Bestimmungen des nachfolgenden Reglements angepasst, genehmigt und in Kraft gesetzt. Frühere Reglemente und Bestimmungen wurden im Rahmen der Revision aufgehoben:
- Reglement Schulgelderlass MSK 2021
Der Schulpflegebeschluss ist der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
11. Mai 2021
Schulpflege der Gemeinde Knonau