Friedhof Maschwanden - Grabräumung
Gestützt auf § 15 der kantonalen Bestattungsverordnung sowie Art. 25 der Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofswese der politischen Gemeinde Maschwanden hat der Gemeinderat nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist die Räumung folgender Gräber per 31. Dezember 2021 angeordnet:
Erdgräber Nr. 11 bis und mit 16 (Rückseite der Kirche, Bestattungsjahre 1993 - 1999)
Wir bitten die Angehörigen, die Grabmäler und Pflanzen bis am 31. Dezember 2021 zu entfernen. Danach werden die genannten Gräber unter Ablehnung jeglicher Haftung und Entschädigungspflicht durch die Gemeinde geräumt.
Bei Fragen können Sie sich an das Bestattungsamt Maschwanden, Tel. 044 767 05 55 wenden.
05.11.2021
Der Gemeinderat