Vorübergehende Verkehrsanordnung des kantonalen Tiefbauamts

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Maschwanden
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
24.3.2025
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Vorübergehende Verkehrsanordnung des kantonalen Tiefbauamts

Mit Datum vom 18. März 2025 verfügte das kantonale Tiefbauamt, dass die Dorfstrasse (666, Gemeinde Maschwanden) auf dem Teilstück von Tambrigstrasse / Maschwanderstrasse (km 1.385) bis Kreuzrai (km 0.700), wegen Instandstellung der Fahrbahn für den Fahrverkehr gesperrt wird. In der Gegenrichtung ist der Fahrverkehr gestattet (Einbahnverkehr).

 

Dauer der Sperre: ab 22. April 2025 für ca. 8 Monate. Der Beginn der Sperrung ist abhängig vom Zeitpunkt der Aufhebung der Amphibiensperrung auf der Tambrigstrasse.

 

Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Tambrigstrasse - Wolserstrasse der
Gemeinde Maschwanden.

 

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Baudirektion Kanton Zürich, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. 

 

Baudirektion des Kantons Zürich, Tiefbauamt