Siedlungsentwässerungsgebühren 2022
In Anwendung von Art. 9 der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (Gebührenverordnung) vom 10. Mai 1999 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Siedlungsentwässerungsgebühren für das Jahr 2022 wie folgt festgesetzt:
- Grundgebühr: pauschal Fr. 60.00 inkl. MwSt. pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb und Haushaltung (unverändert)
- Verbrauchsabhängige Gebühr pro m3: Fr. 1.50 (unverändert)
Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
14. September 2021
Gemeinderat