Amtliche Publikation

Hundesteuer 2022, Festsetzung

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
13.9.2021
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Hundesteuer 2022

In Anwendung von § 23 des kant. Hundegesetzes vom 14. April 2008 hat der Gemeinderat die Hundeabgabe für das Jahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

  • Fr. 120.00 pro Hund (unverändert)

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A., schriftlich erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

14. September 2021

Gemeinderat