Abfallbeseitigungsgebühren 2022
In Anwendung von Art. 11 der Abfallverordnung vom 4. November 1997 sowie Art. 12 des Gebührentarifs vom 9. Februar 2021 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Abfallbeseitigungsgebühren für das Jahr 2022 wie folgt festgesetzt:
- Fr. 90.00 inkl. MwSt. pro Haushalt, Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetrieb (2021: Fr. 110.00). Für die Abfallsackgebühren und Sperrgutmarken gelten die Ansätze des Dienstleistungsverbands Amt (DILECA).
Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
14. September 2021
Gemeinderat