Gebührentarif der Sekundarschule Knonau - Maschwanden - Mettmenstetten
Auf Grundlage von Artikel 5 der Gebührenverordnung der Sekundarschule Knonau - Maschwanden - Mettmenstetten (sek mättmi) vom 1. Januar 2020 hat die Schulpflege mit Beschluss vom 12. Februar 2024 den Gebührentarif der sek mättmi genehmigt.
Der Gebührentarif der sek mättmi tritt per 1. August 2024 in Kraft.
Der Schulpflegebeschluss und der Gebührentarif können während der Rekursfrist in der Schulverwaltung der sek mättmi, Schulhausstrasse 13, 8932 Mettmenstetten, während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Die Unterlagen stehen auch auf der Webseite www.sekmaettmi.ch → Service → Publikationen zur Verfügung.
Rechtsmittelbelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
16. Februar 2024
Sekundarschulpflege
Knonau - Maschwanden - Mettmenstetten