Strassenbau: Hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Bahnhof, Mettmenstetten
Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Die Bushaltestelle «Mettmenstetten, Bahnhof» soll im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes erneuert werden. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, ist die Anlegekante mit dem «Zürich-Bord»-Abschluss auf 22 cm zu erhöhen. Zur Ermöglichung wird die Position der Haltestelle vor den Avec–Laden verlegt und die umliegenden Parkflächen entsprechen angepasst. Das neue Perron soll entlang der Gesamtlänge des bestehenden Gebäudes auf einer Breite von 2,20 m angelegt werden. Eine Rampe, die den barrierefreien Zugang ermöglicht, führt mit einem Zwischenpodest in Richtung Eingangstor des Bahnhofs.
Durchführende Stelle: Gemeinde Mettmenstetten
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen von heute an in der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Mettmenstetten www.mettmenstetten.ch aufgeschaltet.
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 07.04.2025
Strassenbau-Planauflagen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Gemeinde Mettmenstetten, Bauamt, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten