Verkehrsanordnung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958, Art. 3 Abs. 2 - 4 SVG und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 6. März 1984 wird folgende Verkehrsanordnung neu verfügt:
Herrengasse, Strassen-Parzelle Nr. 1051, "Parkieren verboten", Signal 2.50 mit Zusatztext: beidseitig
Einsprachen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt vom 9. Februar 2023 beim Gemeinderat Niederlenz schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Gemeinderat