Strassenlärm-Sanierungsprojekt Staufbergstrasse
Gemeinde: Niederlenz
Bauprojekt: Strassenlärm-Sanierungsprojekt Staufbergstrasse bestehend aus:
‑ Gewährung von Erleichterungen bei 4 Liegenschaften
Das Strassenlärm-Sanierungsprojekt mit ausführlicher Aufforderung zur Rechtsanmeldung liegt gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen vom 21. März bis 22. April 2024 bei der Gemeindekanzlei Niederlenz, Mühlestrasse 2 öffentlich auf und ist während der Öffnungszeiten einsehbar.
Einwendungen gegen das Lärmsanierungsprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an Gemeindekanzlei Niederlenz, Mühlestrasse 2, 5702 Niederlenz einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.
21. März 2024
Gemeinderat Niederlenz