Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission der Einwohnergemeinde für den Rest der Amtsperiode 2022 - 2025; Nachnominationsfrist
Da für unsere Finanzkommission der Einwohnergemeinde die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenen Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Niederlenz zu unterzeichnen und mit dem Wahlfähigkeitszeugnis bei der Gemeindekanzlei bis am Dienstag, 19. September 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Personen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt
(§ 30a GPR).
Für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission wurden folgende Kandidatinnen angemeldet:
▪ Künzler-Baycan Cigdem, geb. 30. Mai 1978, von Schönenwerd SO und St. Margrethen SG, Rothackerstrasse 10
▪ Herzog-Barmettler Evelyn, geb. 26. Mai 1981, von Weggis LU und Buochs NW, Böllistrasse 28a
Die eingereichten Wahlvorschläge können von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Wahlbüro Niederlenz