Grabräumung Mai 2023
Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren werden auf dem Friedhof Niederlenz die Erdbestattungs-Gräber aus dem Jahr 1997 sowie drei Kindergräber geräumt.
Die Angehörigen können bis spätestens 30. April 2023 die betreffenden Gräber räumen. Falls auf die Räumung verzichtet wird, erfolgt diese durch die Gemeinde zu Lasten der Einwohnergemeinde. Die Grabsteine, allfällige Umfassungen sowie die Bepflanzungen gehen nach dem 30. April 2023 ins Eigentum der Einwohnergemeinde Niederlenz über.
Die Angehörigen werden nach Möglichkeit direkt benachrichtigt. Bei Fragen steht die Gemeindekanzlei unter gemeindeverwaltung@niederlenz.ch oder 062 886 60 33 gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Niederlenz