Verkehrsbeschränkung

Veröffentlicht von
Niederlenz
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
16.8.2022
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Verkehrsbeschränkung

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation wird folgende Anpassung verfügt:

 

Steinlerweg:

Verbindungsstück zwischen Kreuzung «Hermenweg» und «Altfeldweg» wird das allge­meine Fahrverbot mit Zusatz «ausgenommen Landwirtschaft» aufgeboben.

 

Anstelle des allgemeinen Fahrverbots wird neu ein Verbot für Motorwagen, Mo­torräder und Motorfahrräder mit Zusatz «ausgenommen Landwirtschaft» er­lassen.

 

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Be­gründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

 

Gemeinderat Niederlenz