Verkehrsbeschränkung
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation wird folgende Anpassung verfügt:
Steinlerweg:
Verbindungsstück zwischen Kreuzung «Hermenweg» und «Altfeldweg» wird das allgemeine Fahrverbot mit Zusatz «ausgenommen Landwirtschaft» aufgeboben.
Anstelle des allgemeinen Fahrverbots wird neu ein Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder mit Zusatz «ausgenommen Landwirtschaft» erlassen.
Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Gemeinderat Niederlenz